Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

22 Fachdienst Jugend und Familie

Herr Andy Brandt

12.01.2026
51/206/0377/09

12.01.2026

26.01.2026

► Öffentliche Zustellung

22 Fachdienst Jugend und Familie

Herr Andy Brandt

12.01.2026
51/208/0367/10 

12.01.2026

26.01.2026

► Öffentliche Zustellung

32.4 Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Herr Nico Rathke

14.01.2026
32.13-2025-A-00621

14.01.2026

28.01.2026

► Öffentliche Zustellung

FD 22 Jugend und Familie - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

Herr Christoher Pfeufer

14.01.2026
22/206/0251/24

15.01.2026

29.01.2026

► Öffentliche Zustellung

FD 31 Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Herr Marcel Neumann

19.01.2026
39.16.00buk191225

19.01.2026

02.02.2026

► Öffentliche Zustellung

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